Ob Wohnung oder Gewerbeobjekt, ob Mieter oder Vermieter – das Mietrecht ist ein hochreguliertes, oft konfliktreiches Rechtsgebiet mit vielen Fallstricken. Streitigkeiten entstehen schnell: über Mieterhöhungen, Nebenkostenabrechnungen, Schönheitsreparaturen oder Kündigungen. Die Folgen können für beide Seiten gravierend sein – rechtlich, wirtschaftlich und persönlich.
Unsere Kanzlei berät und vertritt Mieter wie Vermieter bei allen Fragen rund um das Mietverhältnis. Wir bieten klare Einschätzungen, setzen berechtigte Ansprüche durch und helfen Ihnen, rechtliche Konflikte zu vermeiden oder effektiv zu lösen – außergerichtlich oder vor Gericht

Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Als Spezialistin steht Ihnen im Mietrecht und ohnungseigentumsrecht Frau Rechtsanwältin Elke Oberländer zur Seite. Seit 2003 setzt Sie sich als Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht für die Rechte unserer Mandanten ein.
Wir unterstützen unsere Mandanten in allen Phasen eines Mietverhältnisses. Bei dem Abschluss eines Mietvertrags und bei der Kündigung eines Mietverhältnisses ist man oft mit vielen rechtlichen Fragen konfrontiert. Wir stehen Ihnen bei dem Entwurf und bei der Prüfung des Vertrags und der Kündigung zur Seite.
Im Verlauf eines Mietverhältnisses kommt es immer wieder zu Streit, sei es bezüglich der Betriebskostenabrechnung, Mängeln oder einer Mieterhöhung. Für all diese Fragen stehen wir Ihnen mit Kompetenz und jahrelanger Erfahrung zur Seite und vertreten Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte stark – außergerichtlich und gerichtlich.
Wir beraten Sie sowohl im Bereich der Wohnraummiete als auch bei gewerblichen Mietverhältnissen – jeweils mit Blick auf die unterschiedlichen rechtlichen Anforderungen.
Als Teil einer Wohnungseigentümergemeinschaft, als Wohnungseigentümergemeinschaft selbst oder als Verwalter dieser Gemeinschaft ist man oft mit rechtlich komplexen Themen konfrontiert, die oft auch Konflikte verursachen.
Wir beraten Sie rechtlich fundiert und kompetent zu Fragen rund um Beschlüsse der Eigentümerversammlung und unterstützen Sie auch bei der Durchsetzung Ihrer Rechte gegenüber der Wohnungseigentümergemeinschaft, fechten gegebenenfalls die Beschlüsse für Sie an.