Herr Rechtsanwalt Peter Kneer setzt seit Jahren fachlich fundiert und engagiert die Schadens- und Schmerzensgeldansprüche unserer Mandanten außergerichtlich, wie gerichtlich durch.
Die Schwerpunkte der Beratung und Vertretung sind:
- Herausgabe von Krankenunterlagen, Röntgenbilder und Pflegekontrollen
- Recht des Patienten auf Information und Aufklärung
- Recht auf Einhaltung der ärztlichen Schweigepflicht
- Schadensersatzansprüche und Schmerzensgeldansprüche bei ärztlichem Kunstfehler, zum Beispiel bei falscher Behandlung, falscher Medikation, unzulänglicher Aufklärung, missglückter Operation, u.a.
Wir vertreten Sie vor allen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten